offentliche-beschaffungswesen

Öffentliches Vergabebewesen

  • Beratung im Bereich der Auswahl der richtigen Strategie der Verfahrensführung gemäß dem Öffentliches Vergabewesen Gesetz,
  • Vertretung der Subjekte in den aufgrund des Gesetzes - Recht der öffentlichen Aufträge - geführten Verfahren,
  • Vertretung des Auftragnehmers vor der Landesberufungskammer oder ordentlichem Gericht, sowie Anfertigung von Anträgen auf Erklärung des Inhaltes von Spezifikation der wesentlichen Auftragsbedingungen (SIWZ), Einsprüchen, Berufungen, sowie Klagen zum ordentlichen Gericht,
  • Vertretung des Auftraggebers vor Landesberufungskammer oder ordentlichem Gericht sowie Anfertigung von Antworten auf die durch Auftragnehmer eingereichten Rechtsschutzmittel, Anfertigung von Gerichtsklagen,
  • Beratung bezüglich der Auftragnehmer, die sich gemeinsam um Erteilung eines öffentlichen Auftrages bewerben,
  • Vorbereitung von Rechtsgutachten im Bereich der Anwendung der Gesetzvorschriften, sowie Rechtsanalyse der Ausschreibungsunterlagen.