recht-der-neuen-technologien

Recht der neuen Technologien

  • Beratung für die Hersteller, Vertreiber und Benutzer der Software bei der Anfertigung, Verhandlung und Abschluss von Lizenzverträgen über Nutzung der Software, Verträgen über Erschaffung der Software, Einführungsverträgen, Wartungsverträgen sowie Verträgen über Verwahrung des Quellcodes,
  • Beratung für die Hersteller und Benutzer der Datenbanken bei der Anfertigung, Verhandlung und Abschluss von Lizenzverträgen über Nutzung der Datenbanken, Verträgen über Übertragung der Rechte zu den Datenbanken sowie bei der mit dem Schutz der Datenbanken zusammenhängenden Streitigkeiten,
  • Beratung für die Einheiten, die sich mit dem sog. elektronischen Handel befassen, d.h. mit dem Warenverkauf, mit der Zugänglichmachung von geistigen Güter, sowie mit den Dienstleistungen durch Vermittlung von Internet sowie anderen Fernkommunikationsmittel,
  • Beratung für Empfänger der Dienstleistungen im Internet. Ausarbeitung von Verträgen über Zugänglichmachung von Server (Webhosting und Webhousing), über Herstellung und Aktualisierung von Internetseiten, über Dienstleistungen im Bereich der E-Mail und über Einführung der Werbung im Internet.