Verwaltungsrecht
- Vertretung vor den zuständigen staatlichen und Selbstverwaltungsorganen , insbesondere vor dem Stadtamt, der Bau-aufsicht, Staatlichen Arbeitsinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy), den Finanzämter, der Sozialversicherungsanstalt,
- Vertretung vor den Wojewodschaft Verwaltungsgerichten und vor dem Oberverwaltungsgericht,
- Erlangung der Genehmigungen der staatlichen Verwaltungsorgane.